Für Ihre monatlichen Mietzahlungen empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren. Nach der Erteilung Ihrer Einzugsermächtigung wird die monatlich fällige Miete von dem von Ihnen benannten Bankkonto eingezogen.
Ihr Vorteil
Sie zahlen pünktlich Ihre Miete.
Sie können einen per Lastschrift eingezogenen Betrag innerhalb von 6 Wochen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Bitte stellen Sie sicher, dass am 3. Werktag der fällige Betrag von Ihrem Konto gedeckt ist. Einzelvereinbarungen zu einem späteren Lastschrifttermin sind möglich – melden Sie sich bei Interesse bitte bei unserer Buchhaltung.
Folgende Hinweise helfen Ihnen, die Wohnung ohne Terminverzögerung und damit verbundene Kosten vertragsgemäß zu übergeben. Konkrete Regelungen Ihres Mietvertrages sind entsprechend zu berücksichtigen.
Rückgabe von Wohnung, Nebenräumen und Schönheitsreparaturen
Übergabe in malermäßig sach- und fachgerechtem Zustand gemäß der gesetzlichen Fristenregelung bzw. den Regelungen des Mietvertrages.
Fachgerecht renovierte Innentüren und weiß gestrichene Heizkörper.
Verschließen von Dübellöchern, Bohrungen etc.
Entfernung aller Einbauten: Hängeböden, Zwischendecken, Regale, Paneele, Holzverkleidungen, Einbauschränke und Beseitigung der Malerschäden.
Entfernung von Styroporplatten einschließlich der Kleberückstände und dadurch hervorgerufener Putzschäden.
Vollständige Räumung von Wohnung, Keller, Boden/Speicher, Gemeinschaftsräumen etc.
Übergabe im sauberen und gepflegten Zustand
Reinigung der Sanitäreinrichtungen, Küchen (EBK), Steckdosen, Lichtschalter, Türzargen und -blätter, Fensterrahmen und Fußleisten.
Fegen und bei Bedarf Wischen der Fußböden (Fleckenfreiheit); feuchte Reinigung der Auslegeware durch eine Fachfirma.
Entfernung von Kleberesten und Rückständen von Auslegeware sowie Decken- und Wandverkleidungen.
Verschmutzte Fenster müssen gereinigt werden.
Türen und Fenster dürfen nicht mit Bildern o. Ä. beklebt sein.
Vollständigkeit der Wohnungsausstattung
Das Anschlussstück für die Waschmaschine verbleibt in der Wohnung.
Innentüren inkl. Schlüssel müssen vollständig vorhanden und in den jeweiligen Türrahmen eingehängt sein.
Vollständiges Anbringen von Drückergarnituren, Armaturen, Fenstergriffen, Steckdosen, Scheuerleisten etc.
Nach dem Abbau der Lampen müssen die Lüsterklemmen in der Wohnung verbleiben.
Übergabe aller Schlüssel einschließlich nachgefertigter Schlüssel für Wohnung, Keller, Briefkasten, Boden, Haustür, Gemeinschaftsräume, Tiefgaragenöffner, Müllchips etc.
Wird die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, geben wir zunächst eine Nachfrist von ca. 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel. Danach müssen wir die Arbeiten auf Ihre Kosten durch eine Firma ausführen lassen. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete, bei mangelhafter Rückgabe Schadensersatz fällig werden – die Kaution reicht hierfür oftmals nicht aus. Auch Ihr Nachmieter kann ggf. Ansprüche (z. B. Hotelkosten) geltend machen.
Unser Tipp
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für eine Wohnungsvorabnahme und vor allem für die endgültige Wohnungsabnahme. So bleibt genügend Zeit für eventuelle Mängelbeseitigungen bis zum Ablauf des Mietverhältnisses.